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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2006 - L 3 B 25/06 KA   

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https://dejure.org/2006,109021
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2006 - L 3 B 25/06 KA (https://dejure.org/2006,109021)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.08.2006 - L 3 B 25/06 KA (https://dejure.org/2006,109021)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. August 2006 - L 3 B 25/06 KA (https://dejure.org/2006,109021)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 417/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2006 - L 3 B 25/06
    Die mutmaßlichen Erfolgsaussichten dieser Bescheidungsklage, die durch Beschluss des SG Hannover vom 2. Februar 2001 mit dem Verfahren S 31 KA 1375/00 verbunden worden ist, sind in grundsätzlich gleicher Weise zu beurteilen, wie der Senat es in seinen das Honorarjahr 1997 betreffenden Urteilen vom 25. Juni 2003 (Az: L 3 KA 417/02 u.a.) dargelegt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2006 - L 3 B 20/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2006 - L 3 B 25/06
    Im Rahmen der nach § 193 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG; vorliegend wegen der Geltung des früheren Kostenrechts noch anwendbar) anzustellenden gerichtlichen Ermessensentscheidung entspricht diese Kostenquote der ständigen Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Mai 2006 - L 3 B 20/06 KA und L 3 B 30/06 KA).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2006 - L 3 B 30/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2006 - L 3 B 25/06
    Im Rahmen der nach § 193 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG; vorliegend wegen der Geltung des früheren Kostenrechts noch anwendbar) anzustellenden gerichtlichen Ermessensentscheidung entspricht diese Kostenquote der ständigen Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Mai 2006 - L 3 B 20/06 KA und L 3 B 30/06 KA).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2007 - L 3 B 12/07
    Im Rahmen der nach § 193 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) anzustellenden gerichtlichen Ermessensentscheidung entspricht die Entscheidung des SG nicht der ständigen Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2006 - L 3 B 25/06 KA und die dort zitierte Senatsrechtsprechung).

    Die durch die Untätigkeitsklage vom 02. August 1999 (Az.: S 31 KA 560/99) verursachten Kosten fallen zwar der Klägerin zur Last, denn diese konnte im Zeitpunkt der Klageerhebung erkennen, dass die Beklagte einen zureichenden Grund für die verzögerte Entscheidung über den Widerspruch gegen den Bescheid zur Vierteljahresrechnung IV/98 hatte, weil ihr - bzw. der Prozessbevollmächtigten - bekannt war, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren über dieselbe Streitfrage zur Beurteilung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) für 1998 anhängig waren, die nicht alle gleichzeitig beschieden werden konnten (so auch Beschluss des Senats vom 25. August 2006, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2006 - L 3 B 54/06
    Denn dieser konnte im Zeitpunkt der Klageerhebung erkennen, dass die Beklagte einen zureichenden Grund für die verzögerte Entscheidung über den Widerspruch gegen den Bescheid der Beklagten vom 30. März 1999 hatte, weil ihm - bzw. seiner Prozessbevollmächtigten - bekannt war, dass zum fraglichen Zeitpunkt eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren über dieselbe Streitfrage anhängig war, die nicht alle gleichzeitig beschieden werden konnten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 25. August 2006, Az.: L 3 B 25/06 KA).
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